Verbote
| Hinweise auf: | Bedingungen: | |
| Hausbesuche | wenn sie als werbeträchtige Besonderheit einer Praxis herausgestellt werden. | |
| nahe gelegene Apotheken | ||
| Praxen anderer ärztlicher Berufsgruppen | ||
| persönliche Qualitäten | ||
| Selbsteinschätzungen | ||
| Fortbildungen, | soweit diese keine nach der Weiterbildungsordnung erworbene Fachkenntnisse darstellen. | |
| die Erbringung aller (selbstverständlichen) ärztlichen Leistungen | ||
| Kassenleistungen | Es darf nicht mit Kassenleistungen oder deren Kostenübernahme geworben werden. |