Anbieterangaben
Im Elektronischen-Geschäftsverkehr-Gesetz (EG-Gesetz ) sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr festgelegt. Danach müssen auf jeder Internetpräsenz bestimmte Anbieterangaben hinterlegt sein.
Auch niedergelassene Ärzte, die im Internet über ihr Dienstleistungsangebot informieren, sind dazu verpflichtet. Folgende Angaben müssen auf der Internetpräsenz einer Arztpraxis aufgeführt sein:
| Kassenärztliche Vereinigung: |
Ihre KV |
| Ärztekammer und Aufsichtsbehörde: |
Ihre Landesärztekammer |
| Umsatzsteuer-Identifikationsnummer |
- falls Ihnen eine solche zugeteilt wurde |
| Partnerschaftsregister und die entsprechende Registernummer |
- falls eine Partnerschaftsgesellschaft besteht |
| Staat, in dem die gesetzliche Berufsbezeichnung "Arzt" oder "Ärztin" verliehen wurde. |