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Anbieterangaben


Im Elektronischen-Geschäftsverkehr-Gesetz (EG-Gesetz ) sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr festgelegt. Danach müssen auf jeder Internetpräsenz bestimmte Anbieterangaben hinterlegt sein.

Auch niedergelassene Ärzte, die im Internet über ihr Dienstleistungsangebot informieren, sind dazu verpflichtet. Folgende Angaben müssen auf der Internetpräsenz einer Arztpraxis aufgeführt sein:

Pflichtangaben Bemerkung
Kassenärztliche Vereinigung:   Ihre KV
Ärztekammer und Aufsichtsbehörde: Ihre Landesärztekammer
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer - falls Ihnen eine solche zugeteilt wurde
Partnerschaftsregister und die entsprechende Registernummer - falls eine Partnerschaftsgesellschaft besteht

Staat, in dem die gesetzliche Berufsbezeichnung "Arzt" oder "Ärztin" verliehen wurde.



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