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zusätzlich erlaubte Angaben Bedingungen
Anzeige der Namen und Arztbezeichnungen aller zu einer Berufsausübungs-Gemeinschaft gehörender Ärzte mit dem gleichzeitigen Hinweis auf die Rechtsform des Zusammenschlusses: z.B. Gemeinschaftspraxis, Praxisgemeinschaft, Ärzte-Partnerschaft - falls zutreffend
Qualifikationen, die von der Ärztekammer verliehen wurden: Ausgenommen hiervon sind ausdrücklich die als nicht führungsfähig bezeichneten Qualifikationen der Musterweiterbildungsordnung von 1992.
Seit Mai 2002 auch Hinweise auf Tätigkeitsschwerpunkte wie Akupunktur oder auf Qualifikationen, die nicht im Weiterbildungsrecht geregelt sind, zulässig. wenn darauf hingewiesen wird, dass die darunter fallenden Tätigkeitsschwerpunkte nicht Gegenstand des Weiterbildungsrechts sind.
Hinweise auf maximal drei besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden. Diese Angaben sind nur gestattet, wenn sie nicht mit solchen der Weiterbildungsordnung verwechselt werden können.

Ihnen muss der deutliche Hinweis vorangestellt werden, dass ihnen nicht eine von der Ärztekammer verliehene Qualifikation zugrunde liegt.

© 2002 - 2012  W. K r a w i k   Stand: 01.03.2010

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