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Erlaubt sind Hinweise auf:


  • Behandlungs- und Untersuchungsverfahren, die in der Praxis eingesetzt werden
  • medizinische Vorgänge im Rahmen des Fachgebietes
  • besondere Untersuchungs- und Behandlungsverfahren, soweit diese nicht den Kern des ausgewiesenen Fachgebietes ausmachen
  • medizinische Vorgänge, die in der Praxis Anwendung finden, soweit diese Informationen z.B. dem Verständnis spezieller Untersuchungs- oder Behandlungsmaßnahmen dienen


Informationen dürfen nicht so abgefasst sein, dass sie mehr Fragen aufwerfen als Antworten liefern. Ansonsten kann unterstellt werden, dass der potentielle Leser damit indirekt aufgefordert wird, sich zur Klärung dieser aufgetauchten Fragen an die Praxis des informierenden Arztes zu wenden.

Jede anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung ist nach wie vor verboten. Das diene dem Schutz der Patienten und müsse auch beibehalten werden, so eine Pressemitteilung der Bundesärztekammer vom Mai 2002.

Siehe auch: Verbotene Angaben + Umsetzung



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