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Auflagen Um das Werbeverbot für Heilberufe, wonach Ärzte nur eingeschränkt für sich werben dürfen. Im Zuge der Internetverbreitung wurden die Bestimmungen zum Werbeverbot für Heilberufe allerdings modifiziert ... mehr ...

Erlaubt Ärzte müssen auf ihren Internetportalen streng die Vorgaben ihrer Ärztekammern für Inhalt und Gestaltung einhalten. Nur ganz bestimmte Informationen dürfen auf dem virtuellen Praxisschild stehen .... ... mehr ...

Umsetzung Bevor ein Besucher Ihre virtuelle Praxis betreten kann, muss er auf Ihr virtuelles Praxisschild treffen ... mehr ...

Aerztekammern Komplette Liste aller bundesdeutschen Ärztekammern mit Anschrift und Kontaktmöglichkeit. ... mehr ...

Berufsrecht Lt. (Muster-) Berufsordnung dürfen Praxisinformationen im Internet präsentiert werden, wenn eine werbende Herausstellung des Arztes und seiner Leistungen unterbleibt. ... mehr ...

Muster-Berufsordnung (MBO-Ä) Laden Sie sich die (Muster-)Berufsordnung (MBO-Ä) in alter (1997 / 2000) oder in der letzten Fassung aus 2002 herunter ... mehr ...

Novellierte Berufsordnung Mit Blick auf die Internetpräsenz von Arztpraxen wurden einige Passagen angepasst ... mehr ...

Relevante Themen Informieren Sie sich über die einzelnen Regelungen und ihre Umsetzung. ... mehr ...

Relevante Urteile Unter diesem Punkt finden Sie aktuelle Urteile, die für Sie als Arzt interessant sein mögen ... mehr ...

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