Auflagen Um das Werbeverbot für Heilberufe, wonach Ärzte nur eingeschränkt für sich werben dürfen. Im Zuge der Internetverbreitung wurden die Bestimmungen zum Werbeverbot für Heilberufe allerdings modifiziert ...
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Erlaubt Ärzte müssen auf ihren Internetportalen streng die Vorgaben ihrer Ärztekammern für Inhalt und Gestaltung einhalten. Nur ganz bestimmte Informationen dürfen auf dem virtuellen Praxisschild stehen .... ...
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Umsetzung Bevor ein Besucher Ihre virtuelle Praxis betreten kann, muss er auf Ihr virtuelles Praxisschild treffen ...
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