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Berufliche Kommunikation (§§ 27 und 28 MBO-Ä)


Die werberelevanten Änderungen in der Berufsordnung für die deutschen Ärztinnen und Ärzte betreffen im wesentlichen den Abschnitt berufliche Kommunikation (§§ 27 und 28 MBO-Ä):

§ 27 Erlaubte sachliche Information über die berufliche Tätigkeit – berufswidrige Werbung

§ 28 Öffentliches Wirken und Medientätigkeit

Gelangen Sie hier zur der aktuell letzte Fassung (Stand 2006).

Einzelheiten können Sie bei Interesse hier oder in einer der zum Download bereitgestellten Versionen der (Muster-)Berufsordnung nachlesen. Der aktuelle Stand ist in der Fassung vom 22. Juli 2005. beschrieben.

© 2002 - 2012  W. K r a w i k   Stand: 21.02.2010

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