Berufliche Kommunikation (§§ 27 und 28 MBO-Ä)
Die werberelevanten Änderungen in der Berufsordnung für die deutschen Ärztinnen und Ärzte betreffen im wesentlichen den Abschnitt berufliche Kommunikation (§§ 27 und 28 MBO-Ä):
§ 27 Erlaubte sachliche Information über die berufliche Tätigkeit – berufswidrige Werbung
§ 28 Öffentliches Wirken und Medientätigkeit
Gelangen Sie hier zur der aktuell letzte Fassung (Stand 2006).
Einzelheiten können Sie bei Interesse hier oder in einer der zum Download bereitgestellten Versionen der (Muster-)Berufsordnung nachlesen. Der aktuelle Stand ist in der Fassung vom 22. Juli 2005. beschrieben.