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Zusatzqualifikation aus dem Ausland


Arzt darf mit in Österreich erworbener Qualifikation werben (Ärzte Zeitung, 18.12.2002)

Laut rechtskräftigem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München (Aktenzeichen: M 16 K 00.4995) muss die Ärztekammer qualifizierte Weiterbildungen aus dem Ausland anerkennen.

Damit darf ein Art auf seinem Praxisschild auch im Ausland erworbene Weiterbildungsanerkennungen veröffentlichen - ohne Erwähnung der entsprechenden ausländischen Ärztekammer als Klammerzusatz.

© Ärzte Zeitung, 2003

© 2002 - 2012  W. K r a w i k   Stand: 21.02.2010

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