Zusatzqualifikation aus dem Ausland
Arzt darf mit in Österreich erworbener Qualifikation werben (Ärzte Zeitung, 18.12.2002)
Laut rechtskräftigem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München (Aktenzeichen: M 16 K 00.4995) muss die Ärztekammer qualifizierte Weiterbildungen aus dem Ausland anerkennen.
Damit darf ein Art auf seinem Praxisschild auch im Ausland erworbene Weiterbildungsanerkennungen veröffentlichen - ohne Erwähnung der entsprechenden ausländischen Ärztekammer als Klammerzusatz.
© Ärzte Zeitung, 2003