Diese Angaben dürfen Sie auf Ihrem virtuellen Praxisschild nur dann machen, wenn sie gemäß Kapitel D Nr. 2 Abs. 4 bis 8 der MBO-Ä zutreffen:
| Belegarzt - ambulante Operationen - Professor - Praxisklinik ==> |
Abgesehen davon sind die folgenden Hinweise erlaubt - sofern die Voraussetzungen im Einzelfall zutreffen:
- Namen und Bezeichnung als Arzt
- Facharztbezeichnung nach der Weiterbildungsordnung
- ärztliche Titel und medizinische akademische Grade
- ggf. andere akademische Grade in Verbindung mit der Fakultätsbezeichnung
- Zulassung zu Krankenkassen
- Durchgangsarzt
- Sprechstundenzeiten
- Praxisadresse
- Privatadresse
- Telefon- und Faxnummern
- eMail-Adresse