Werbeverbot für Heilberufe
Laut gesetzlich festgeschriebenem Werbeverbot für Heilberufe dürfen Ärzte nur eingeschränkt für sich "werben". Ich habe für Sie die wichtigsten Punkte zu diesem Thema recherchiert und übersichtlich aufbereitet.
Lesen Sie sich die einzelnen Punkte einmal durch und überprüfen Sie, ob Ihr Internetauftritt den rechtlichen Vorgaben entspricht.
Außerdem finden Sie in dieser Rubrik Informationen zum Thema Domain sowie Links zu nützlichen Datenbanken.
Auflagen Um das Werbeverbot für Heilberufe, wonach Ärzte nur eingeschränkt für sich werben dürfen. Im Zuge der Internetverbreitung wurden die Bestimmungen zum Werbeverbot für Heilberufe allerdings modifiziert ...
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Berufsordnung Sie finden hier die wichtigsten Bestimmungen zum Werbeverbot für Heilberufe übersichtlich aufbereitet. ...
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Berufsrechtliches Bestimmte Angaben müssen aus berufsrechtlichen Gründen auf der Internetpräsenz von Arztpraxen zu finden sein ...
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Bildmaterial Bilder dürfen abgebildet werden - aber auch hier sind Vorgaben und Einschränkungen zu beachten ....
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Erlaubt Ärzte müssen auf ihren Internetportalen streng die Vorgaben ihrer Ärztekammern für Inhalt und Gestaltung einhalten. Nur ganz bestimmte Informationen dürfen auf dem virtuellen Praxisschild stehen .... ...
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Fach- Literatur Bei der Sigmund-Freud-Versandbuchhandlung (SFB) finden Sie ein andernorts nicht gebotenes Angebot an psychoanalytischen und tiefenpsychologischen Fachtiteln - und mehr. ...
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Formelles Facharztbezeichnung, medizinisch-akademische Grade, ärztliche Titel, Qualifikationen, Hinweise auf besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden - aber nur unter bestimmten Bedingungen ....
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Giftnotruf Adressen und Kontaktmöglichkeiten der deutschen Giftnotrufstellen. ...
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Glossar Hier finden Sie einige internetspezifischen Begriffe einfach erklärt ....
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Organisatorisches Sprechzeiten, Erreichbarkeit außerhalb der Sprechstunden, Wegbeschreibung mit Lageplan, Anschrift, Telefon, Sprechzeiten, Einrichtungen für Behinderte ....
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Patienten-Ratgeber Die Firma MERCK dura GmbH stellt auf ihrem Internetportal eine große Palette an Patientenratgebern zu Gesundheitsthemen bereit. Sie können kostenlos angefordert oder online abgerufen werden. ...
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Presse Hier finden sich relevante Nachrichten aus der Gesundheitspolitik.
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Sachinformationen Medizinische Sachinformationen auf Ihrer Website müssen im Zusammenhang mit der Erbringung Ihrer ärztlichen Leistungen stehen. Sie dürfen keine werbende Herausstellung Ihrer Leistungen enthalten ...
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Specials An dieser Stelle finden Sie Links zu relevanten Presseinformationen sowie Tipps zu Internetseiten, die für Sie interessant sein mögen ...
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Umsetzung Bevor ein Besucher Ihre virtuelle Praxis betreten kann, muss er auf Ihr virtuelles Praxisschild treffen ...
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Verbote Um das, was grundsätzlich nicht auf Internetportalen von Arztpraxen veröffentlicht werden darf. Das sollten Sie unbedingt beachten ...
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